Folgende Hinweise möchte ich Ihnen zu den Preisen geben:
Ein Beratungsgespräch mit einem durchschnittlichen juristischem Umfang kostet bis zu EUR 135,00. Den Umfang der Beratung bestimmen dabei allein Sie.
Wenn es über die Erstberatung hinausgeht werden Honorar- oder Stundensatz individuell vom Streitwert abhängig vereinbart.
Bei vorliegen einer Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie die Einholung der Deckungszusage und soweit erforderlich den zusätzlichen informatorischen Schriftverkehr.
Im Hinblick auf die aktuell geltende Fassung des Vergütungsgesetzes für Rechtsanwälte wird als Vergütungsmodell grundsätzlich die Abrechnung auf Basis einer Vergütungsvereinbarung praktiziert, auf die der Rechtsanwalt hinwirken soll.
Vergütungsvereinbarungen bieten Ihnen ein hohes Maß an Transparenz und können auf den individuellen Aufwand und Ihre Wünsche abgestimmt werden. Sie sind sozusagen der Maßanzug, der dazu dient, eine angemessene, nachvollziehbare Vergütung zu verwirklichen.
Natürlich erkläre ich Ihnen gerne die gesetzlichen Regelungen des anwaltlichen Vergütungsanspruchs und -systems.